Die Frauenordination – Ein Testfall für Bibeltreue?
Autor: Prof. Dr. Helge Stadelmann
Pastor Christuskirche, EFG Hohenahr-Erda
Professor für Praktische Theologie, FTH Gießen
Am 30. November 2004 diskutieren der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, und der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, im Südwest-Fernsehen zum Thema `Ökumenische Eiszeit?´. Nein, von einer Eiszeit in den ökumenischen Beziehungen wollen beide nichts wissen. Die Sendezeit geht dem Ende zu; die Uhr ist kurz vor Mitternacht. Da fragt die Moderatorin, ob die evangelische Kirche sich beim Gelingen der Ökumene den Papst als Sprecher aller Christen vorstellen könne. Huber weicht aus: das sei augenblicklich überhaupt kein Thema für ihn. Vordringlicher sei etwas anderes, das habe er kürzlich auch dem römischen Ökumenebeauftragten, Professor Kasper, gesagt: für die reformatorischen Kirchen sei es im Prozess des ökumenischen Zusammenwachsens auf jeden Fall unabdingbar, dass die Befähigung von Frauen zum geistlichen Amt bis hin zum Bischofsamt von katholischer Seite akzeptiert werde! Das Publikum applaudiert, der Kardinal wechselt das Thema. Die Frauenordination aber steht als scheinbar zentrales reformatorisches Anliegen im Raum.
1. Die Frauenordination und die Kirchen der Reformation.
Tatsächlich hat sich in Sachen Frauenordination einiges getan im evangelischen Deutschland. Am 4. April 1992 wählt die Synode der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche die Zahnarzttochter und Theologin Maria Jepsen zur ersten lutherischen Bischöfin der Welt. Die Feministinnen jubeln. Endlich steht auch in der Kirche Frauen jeder Posten offen. Wenige Jahre zuvor wäre das noch undenkbar gewesen. Aber in Konsequenz der Frauenrechtsbewegung war es zwischen 1969 und 1991 allmählich in allen deutschen Landeskirchen zu einer Durchsetzung der Frauenordination gekommen. Mit den Worten: „Die Entscheidung, die vor uns liegt, bewegt sich nicht in einem schroffen Gegensatz von absolut falsch und absolut richtig. Gott leite uns mit der Kraft seines Heiligen Geistes“(1), hatte Bischof Herrmanns am 5. Oktober 1991 die Landessynode seiner
Damit wurde innerhalb von 22 Jahren gekippt, was fast 2000 Jahre gültig war.
Schaumburg-Lippischen Kirche zur Abstimmung über die Frauenordination aufgerufen. Mit großer Mehrheit stimmte auch diese letzte Landeskirche innerhalb der EKD an diesem denkwürdigen Tag für die Ordination von Pastorinnen. Damit wurde innerhalb von 22 Jahren gekippt, was fast 2000 Jahre gültig war. Und nicht nur das. Kaum war Frau Jepsen zur Bischöfin ernannt, formulierte eine Studie des Rates der EKD mit dem Titel Frauenordination und Bischofsamt unmissverständlich: „Die Kritik an der Wahl einer Frau in das evangelische Bischofsamt verlässt … den Boden der evangelischen Kirche… Aber auch eine prinzipielle Kritik an der Frauenordination verlässt den Boden der in der evangelischen Kirche geltenden Lehre.“(2) Diejenigen, die eben noch gegen die vermeintliche Ausgrenzung von Frauen angetreten waren, grenzten nun alle aus, die anderer Überzeugung waren als die Befürworter dieser kirchengeschichtliche Neuerung.
Martin Luther hätte, wenn es danach geht, in seiner lutherischen Kirche keinen Platz mehr gehabt. Dass Frauen im Rahmen des Allgemeinen Priestertums Zeugen Christi sein sollten, war für den Reformator zwar selbstverständlich (W.A. 12,289,101; 30/11,524,35). Auch dass christliche Frauen Nottaufen durchführen können, war für ihn kein Problem (W.A. 12,180,30ff). Aber aus biblischen Gründen schließt Luther aus, dass Frauen zum Predigtamt berufen sind: „Neyn, sant Paulus verbeuet das, wenn sich ein weyb hervor wolt thun in versamlung der menner tzu predigen!“ (W.A. 10/111,171,5ff; vgl. 10/II,497,28-498,6; 26,46ff; 30/III 524,23ff; 50,633,12ff). Auch die lutherischen Bekenntnisschriften kennen keine Ordination zum weiblichen Predigtamt.
Wenn Theologen heute die Frauenordination als die allein konsequente – ja, vielleicht sogar als die allein mögliche! – lutherische Position hinstellen, vertreten sie damit das, was Luther lebenslang abgelehnt hat.
Wenn Theologen heute die Frauenordination als die allein konsequente – ja, vielleicht sogar als die allein mögliche! – lutherische Position hinstellen, vertreten sie damit das, was Luther lebenslang abgelehnt hat.(3) Wie so oft muss hier Luther gegen seine liberalen (Neo-)Lutheraner in Schutz genommen werden. Sie werfen ihm vor, er sei eben noch in der mittelalterlichen Ständeordnung befangen gewesen. Der Reformator berief sich aber nicht auf die Gesellschaftsordnung, sondern auf die neutestamentliche Zuordnung von Mann und Frau. Sie spielen das Allgemeine Priestertum gegen das neutestamentliche Lehrverbot für Frauen aus. Der Reformator ließ aber aus Achtung vor dem Wort Gottes komplementär sowohl das Allgemeine Priestertum als auch den Ausschluss eines weiblichen Hirten- und Lehramtes in 1Kor 14 und 1Tim 2 als Gottes gültigen Willen gelten. Kurz: Luther war nicht bereit, sich eine Bibel in Auswahl zurechtzuschneiden, mit der man dann alles `beweisen´ kann, was den wechselnden Trends der Zeit entspricht. Sein: „Das Wort sie sollen lassen stahn!“ galt für den Reformator auch dann, wenn es um die Frauenordination ging.
Kurz: Luther war nicht bereit, sich eine Bibel in Auswahl zurechtzuschneiden, mit der man dann alles `beweisen´ kann, was den wechselnden Trends der Zeit entspricht.
Tatsächlich kam es in den Kirchen der Reformation erst spät und nur allmählich zu einer Veränderung an diesem Punkt, der seit den apostolischen Zeiten weltweit kirchlicher Konsens war.(4) Dabei war die erste Frauenordination in der Kirchengeschichte nicht einmal bibelkritisch motiviert. Im Umfeld der Erweckungsbewegung von Charles Finney hatten sich Christen unter Berufung auf die Bibel für die Abschaffung der Sklaverei engagiert. Als sich unter ihnen eine junge Frau, Antoinette Brown, für den geistlichen Dienst berufen sah, traten diese Erweckten nun auch unter Berufung auf Galater 3,28 („Da ist … weder Mann noch Frau, sondern allzumal einer in Christus“) für die Ermöglichung des Predigtamtes für Frauen ein. Am 15. September 1853 wurde Miss Brown in South Butler, New York, durch den Mitbegründer der American Wesleyan Methodist Church, Pastor Luther Lee, zur Pastorin ordiniert.(5) Erst hundert Jahre später, nämlich im Jahr 1956, wurde in einer liberalen Methodistenkirche in den U.S.A. wieder eine Frau als Pastorin ordiniert. Und am Palmsonntag 1960 fand in der lutherischen Staatskirche Schwedens die erste lutherische Ordination einer Pfarrerin statt. Zuvor hatte der schwedische Staat Druck auf die Kirche ausgeübt. Denn bei Staatsbeamten – und als solche wurden auch die Pfarrer angesehen – dürfe es generell keine Benachteiligung von Frauen geben.
Anders war die Diskussion innerhalb der Bekennenden Kirche in Deutschland verlaufen.(6) Sie hatte, als in der Kriegszeit viele Pfarrer im Feld waren und die Gemeinden keine Verkündiger hatten, als Notordnung im ethischen Konflikt den Predigtdienst von Frauen erlaubt (als ein Amt sui generis), aber zugleich die Ordination zur Pfarrerin abgelehnt. Das wollten feministisch engagierte Kreise in den 1960er Jahren mit prominenter Unterstützung ändern. In einem Geleitwort zum dem von Leonore Volz herausgegebenen Buch Frauen auf der Kanzel? schrieb der damalige Kirchentagspräsident (und spätere Bundespräsident) Richard von Weizsäcker: „Es ist nicht schwer, Beifall zu finden, wenn man sich öffentlich für die Frau auf der Kanzel einsetzt. Einer wachsenden Zahl von Menschen ist nur mit Mühe verständlich, dass hier überhaupt noch eine ernsthafte Frage bestehen könnte… Ich vermute, dass es wirklich nur noch eine Frage der Zeit ist, bis wir die Phase der Auseinandersetzungen über `Theologinnen-Gesetze´ hinter uns haben. Wir werden, wie ich meine, uns gemeinsam zur Erkenntnis durchringen, dass nicht das Weib, sondern der Unmündige in der Gemeinde schweigen möge, einerlei, welchen Geschlechts er sei, und dass Mann und Frau im geistlichen Amt nicht prinzipielle, sondern praktische Unterscheidungen nahe legen.“(7) Weizsäcker hatte in seiner Prognose Recht: eine Landeskirche nach der anderen änderte ihre Position. In den Landeskirchlichen Gemeinschaften begann eine unübersichtliche Diskussion, die zu einer uneinheitlichen Praxis hinsichtlich Predigerinnen führte.(8) Evangelische Freikirchen wie der Bund Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden mit seinem Beschluss zur Frauenordination und Ermöglichung des Dienstes von Pastorinnen vom Mai 1992 folgten den protestantischen Landeskirchen – teils durchaus mit offen bibelkritischer Begründung(9). Andere Freikirchen diskutieren diese Frage noch(10) oder lehnen die Frauenordination ab(11). In den U.S.A. ist bereits seit 20 Jahren auch unter Evangelikalen eine Tendenz festzustellen, sich nach und nach von einer neutestamentlich begründeten Zurückhaltung gegenüber der Frauenordination zu lösen und – weil man aus fundamentaltheologischen Gründen nicht bibelkritisch argumentieren will – mit den unterschiedlichsten Interpretationen zu einer Unbedenklichkeitserklärung für das Lehr- und Leitungsamt von Frauen zu kommen.(12) Eine ganz andere Frage ist, ob von Weizsäcker theologisch richtig lag. Immerhin waren es biblische Gründe, die die Kirchen weltweit durch die gesamte Kirchengeschichte hindurch davon Abstand nehmen ließen, Frauen zum Hirten- und Lehrdienst zu ordinieren. Werfen wir einen Blick auf die biblische Evidenz.
2. Die Frauenordination und der eigenständige Befund des Neuen Testaments.
2.1 Prolog in Ephesus:
Versetzen wir uns in unseren Gedanken einmal in die Stadt Ephesus. Man schreibt das Jahr 53, Frühjahr 53. Seit dem vergangenen Herbst wohnen Christen in dieser Stadt: ein Handwerkerehepaar mit Namen Aquila und Prisca. Vor einigen Monaten sind sie von Korinth hierher umgezogen. Der bekannte christliche Missionsstratege Paulus hatte sie darum gebeten. Ihr Haus soll in dieser heidnischen Hauptstadt ein Missionsstützpunkt werden für seine nächste Missionsreise.
Heute morgen haben Prisca und Aquila zusammen mit anderen Christen am Hafen einen gesegneten Gottesmann verabschiedet: Apollos von Alexandria. Wenn jetzt in einigen Wochen noch Paulus eintrifft, wird bestimmt eine kleine christliche Gemeinde entstehen. Prisca und Aquila sind bereit, ihr Haus für die neue Gemeinde zur Verfügung zu stellen (vgl. Apg 18,18-19,1; 1Kor 16,19). Und dann werden sich neue Fragen ergeben: unter anderem auch Fragen nach den Diensten und geistlichen Ämtern in der wachsenden Hausgemeinde. Wie wird sich Aquila einbringen können, wie Prisca? Dass sie beide mit ihrem ganzen Einsatz Jesus dienen werden, ist eine Entscheidung, die in ihrem Leben schon lange gefallen ist. Im Missionsdienst mit Paulus haben sie im Einsatz für das Evangelium schon ihr Leben riskiert (Rö 16,3f). Zweifellos haben sie beide die Gnadengabe der Erkenntnis und der Lehre. Gerade in diesen Tagen haben sie diese Gabe einsetzen können. Nein, nicht in der Predigt in der Synagoge. Das war nicht ihr Amt. Ganz anders: Sie hatten Apollos bei sich zu Gast. Und da hat sich gezeigt, dass dieser begnadete Prediger und Kenner des Alten Testaments in der Tauffrage noch unsicher war. Ihm war nur die Johannestaufe bekannt. Da haben sie beide, Priscilla und Aquila, im Gespräch Apollos näher erklärt, was seit Jesus für die christliche Gemeinde gilt. Sie haben ihm die neutestamentlichen Ordnungen erklärt (Apg 18,25f). So setzen sie als Mann und Frau ihr Charisma ein. Sie wissen: Was sie an jenem Abend diesem Verkündiger im kleinen Kreis weitergeben konnten, wird er einmal von vielen Kanzeln weitersagen.
Aber genau da liegt der springende Punkt: Was ist der „Weg Gottes”, was ist seine „Halakhah” für die neutestamentliche Gemeinde, wenn es um Dienste, Ämter und Struktur der Gemeinde geht? Darauf kommt es an – auf Gottes Ordnung. Denn es ist ja seine Gemeinde!
Was sollen sie angesichts ihres Charismas aber selbst tun, wenn die Gemeinde in Ephesus wächst? Wäre es dann gut und richtig, dass sie beide, zunächst natürlich zusammen mit Paulus, den Hirten- und Lehrdienst in dieser Hausgemeinde übernehmen? Sie sind doch schon länger mit Gemeinde vertraut als die anderen. Sie sind Gastgeber der entstehenden Hauskirche. Sie haben als Juden einen guten Durchblick hinsichtlich des Alten Testaments und sie kennen die Ordnungen Gottes für die neutestamentliche Gemeinde (oder, wie sie als Juden sagen würden, sie kennen den „Weg”, die „Halakhah” Gottes). Sie haben diesen „Weg”, diese Ordnungen Gottes – zumindest was die Tauffrage betrifft – ja gerade erst dem Apollos näher erklärt (Apg 18,26b).
Aber genau da liegt der springende Punkt: Was ist der „Weg Gottes”, was ist seine „Halakhah” für die neutestamentliche Gemeinde, wenn es um Dienste, Ämter und Struktur der Gemeinde geht? Darauf kommt es an – auf Gottes Ordnung. Denn es ist ja seine Gemeinde! Also: Würde eine begabte Frau wie Prisca, die nach den Ordnungen Gottes für die Gemeinde fragt und die in der „Halakhah” Gottes unterwiesen ist, die von Jesus und den Aposteln für die Gemeinde vorgezeichnet wurde – würde solch eine Frau in der einen, heiligen und apostolischen Gemeinde des Neuen Bundes das Lehr- und Leitungsamt bzw. den Hirtenund Lehrdienst anstreben können? Das ist die Frage, um die es geht.
2.2 Ein Blick auf die Umwelt des Neuen Testaments:
Bevor wir also allzu schnell behaupten, die Urgemeinde hätte nur aus Rücksicht auf ihre Umwelt keine Pastorinnen gehabt, schauen wir uns lieber erst einmal an, was in der damaligen Umwelt galt – und was nach Gottes Ordnung in der christlichen Gemeinde gelten sollte.
Vielleicht denkt jetzt einer: Damals in der Zeit der Apostel würde eine Frau den Hirten- und Lehrdienst nur deswegen nicht für sich beansprucht haben, weil die Umwelt immer noch so frauenfeindlich war, dass eine Frau einfach aus Rücksicht auf die patriarchalischen Strukturen der Umgebung nicht Pastorin oder Ältestin werden konnte.(13) Vielleicht fällt ihm dann aber gleich schon selber ein, dass die ersten Christen damals an sich aber durchaus willens waren, gegen den Strom zu schwimmen. Vieles, was sie glaubten und taten, wurde von ihrer Umgebung anders gemacht, anders gesehen, oder gar bekämpft. Doch für Gottes Wahrheit waren diese Christen bereit, Unverständnis (und Schlimmeres) zu ernten. Bevor wir also allzu schnell behaupten, die Urgemeinde hätte nur aus Rücksicht auf ihre Umwelt keine Pastorinnen gehabt, schauen wir uns lieber erst einmal an, was in der damaligen Umwelt galt – und was nach Gottes Ordnung in der christlichen Gemeinde gelten sollte.
Werfen wir zunächst einen Blick auf das Judentum. Was galt für den Tempel? Im Jerusalemer Tempel gab es einen abgestuften Zugang zum Heiligtum; die Frauen hatten ihren eigenen Vorhof (Josephus, Contra Ap. 2,8; Bell. V. 5,2). Priesterinnen hat es im Tempel Jahwes nie gegeben. – Und wie war es in der Synagoge? Zur Synagoge hatten Frauen selbstverständlich Zutritt (Philo, Spec. leg. 111,171), ja, sie stellten dort oft einen großen Teil der Zuhörer (j. Ber. 9d). Allerdings konnte ein Synagogengottesdienst erst stattfinden, wenn zehn Männer anwesend waren. Wie aus der Bauweise der antiken Synagogen geschlossen werden kann, saßen die Frauen von den Männern getrennt, oft auf einer eigenen Frauengalerie. Frauen, die sich dem Studium der Torah widmeten, dürften die Ausnahme gewesen sein. Eine solche Ausnahme war Berurja, die Gattin des Rabbi Meir, die durch ihre Gelehrsamkeit bekannt war (b. Ber. 10a). Dass Mädchen sich mit der Torah beschäftigten, war zwar nicht verboten (b. Ned. 4,3). Es gab aber Stimmen wie die von Rabbi Elieser, der vertrat: „Wer seine Tochter die Torah lehrt, ist wie einer, der sie Ausschweifung lehrt!” (b. Sot. 3,4). Und in der Mischna wird zu den vier Dingen, die die Welt ruinieren, gezählt, wenn eine Frau Pharisäerin wird (m. Sotah 3,4). In der Synagoge konnte man Lesen und Schreiben lernen anhand der Torah. Allerdings wurde in der Mischna ausdrücklich verboten, dass eine Frau als Lehrerin für diesen Elementarunterricht angestellt wird (m . Kid. 4,13). Frauen waren zwar zum persönlichen Gebet verpflichtet (dem Achtzehngebet, m. Ber. 3,3) , zum Mitsingen des Lobpreises (m. Suk. 3,10) und zum Entzünden der Chanukkalichter (b. Schab. 23a). Aber Leitungsfunktionen im Gottesdienst, etwa als Synagogenvorsteher, hatten sie nicht.(14) Und auch das Predigen in der Synagoge stand ihnen nicht zu. Ob eine Frau in der Synagoge zur Schriftlesung aufgerufen werden konnte, ist in der Überlieferung umstritten: Einerseits gibt es eine Tradition nach der unter den Sieben, die zur Schriftlesung ausgewählt wurden, auch eine Frau sein konnte; andererseits wird dies später ausdrücklich verboten (t. Meg. 4,11; b. Meg. 23a Bar.). Leider muss man sagen, dass hinter der Art und Weise, wie man in der Synagoge Frauen einschätzte, nicht immer die Frage nach den Ordnungen Gottes stand, wie sie im Alten Testament niedergelegt waren, sondern eine davon abweichende Abwertung der Frau. Josephus hat diese Haltung in die Worte gefasst: „Die Frau ist in jeder Hinsicht geringer als der Mann” (c.Ap. 2,24). Oder auch: „Die Zeugenaussage einer Frau soll wegen der Leichtfertigkeit und Unbesonnenheit ihres Geschlechts nicht anerkannt werden!” (Ant. IV.8,15). Rabbi Jehuda schließlich lehrte: „Drei Lobsprüche muss man an jedem Tag sprechen: Gepriesen sei Gott, dass er mich nicht als Heiden geschaffen hat! Gepriesen, dass er mich nicht als Frau geschaffen hat! Gepriesen, dass er mich nicht als Unwissenden geschaffen hat!” (t. Berakh. 7,18).(15)
Wie stand es nun im Blick auf die religiösen Pflichten und Dienste der Frau im römisch-hellenistischen Heidentum?
Es mag genügen, dass wir auf folgendes hinweisen. Frauen in Griechenland hatten zwar in der öffentlichen Volksversammlung, der Ekklesia, nicht das Rederecht.(16) Aber in vielen Kulten der Griechen und Römer hatten Frauen die führende Rolle. Im Demeter-Kult standen dem Oberpriester, dem angesehensten der athenischen Priester, verschiedene Gruppen von Priesterinnen zur Seite: eine ihm im Ansehen gleichgestellte leitende Priesterin (die dadouchousa), zwei Priesterinnen aus priesterlichem Adelsgeschlecht (hierophantides genannt), und eine Schar von jungfräulichen Priesterinnen. Beim Orakel von Delphi amtierte an oberster Stelle die Pythia, eine seherisch begabte Kultprophetin. Göttinnen wie Aphrodite, Artetuis, Athena, Isis oder Vesta hatten ihre Kulte mit Priesterinnen bzw. mit aktiver weiblicher Beteiligung. Auch in den ekstatischen Kulten, wie dem Bacchuskult, und gewissen Mysterienreligionen spielten Frauen eine wesentliche Rolle. Ein Beispiel für die Bedeutung der Frau im griechischen Kult mag genügen. Auf einer Inschrift aus dem 1. Jahrhundert lesen wir folgende Widmung: „Der Stamm der Tethaden an Flavia Ammon, Tochter des Moschus, genannt Aristion, der Hohepriesterin des Tempels von Asia in Ephesus, Vorsteherin, zweifache Kranzträgerin, Priesterin von Massilia, Vorsteherin der Spiele, Ehefrau des Flavius Hermokrates, für ihre Exzellenz und anständiges Leben sowie ihre Heiligkeit”.(17) Nicht nur eine hohe Achtung spricht aus diesen Worten. Es wird vielmehr auch klar, dass diese Hohepriesterin des Tempels von Ephesus höchste religiöse Ämter und Ehrenfunktionen innehatte.
Hätte in solch einer Umgebung die kleine Christengemeinde in Ephesus Anstoß erregt, wenn sie eine Frau wie Prisca schlicht zur `Pastorin´ gemacht hätte? Sicher nicht – höchstens bei den Juden in der Stadt. Aber die Synagoge in Ephesus wollte mit den Christen ohnehin nichts zu tun haben – und zwar aus ganz anderen Gründen (Apg 19,8f)!
Wenn wir im Vergleich zu den Juden einerseits und den Griechen und Römern andererseits nach den Ordnungen Gottes im Neuen Testament schauen, fällt auf, dass die Bibel nicht den Weg der Synagoge geht mit ihrer Frauenverachtung und ihrem weitgehenden Ausschluss der Frau aus dem aktiven Leben und Dienst der Synagogengemeinschaft. Und es fällt auf, dass sie genau so wenig den Weg des hellenistischen und römischen Heidentums geht, in dessen Kulten Frauen vielfach die Leitung ausübten und Priesterinnen waren.
2.3 Anders als die Synagoge: Der neue Weg des Neuen Testaments:
Schon Jesus hat die Frau in ganz anderer Weise geehrt und geachtet als die Synagoge seiner Zeit.
Schon Jesus hat die Frau in ganz anderer Weise geehrt und geachtet als die Synagoge seiner Zeit. Schon im Zusammenhang seiner Menschwerdung berichtet das Neue Testament von Frauen, die Dankpsalmen beten, die wir bis heute als Teil der Bibel haben (Lk 1,46), oder die prophetisch reden (Lk 2,36ff). Zu seiner Nachfolgerschar gehörten auch Frauen (Lk 8,1f). Frauen unterstützten seinen Dienst (Mt 27,55). Frauen nahmen an seiner Lehrunterweisung teil (Lk 10,38ff). Frauen bezeugen, was sie mit Jesus erlebt haben und lösen damit eine geistliche Bewegung aus (Joh 4,39). Der Auferstandene offenbart sich Frauen zuerst (Mt 28,9f; Joh 20,11ff) und Frauen werden die ersten Zeugen des Auferstandenen (Mt 28,7+10). Die Apostelgeschichte berichtet von Frauen, die aktiv an der häuslichen Unterweisung in biblischer Lehre beteiligt sind (Apg 18,26) oder die eine prophetische Begabung haben (Apg 21,9). Und auch Paulus spricht von Frauen, die seine Mitarbeiterinnen im Einsatz für das Evangelium waren, die sich in der Gemeinde einsetzten, ja, für Jesus plagten (Röm 16,3.6.12; Phil 4,2f). Er spricht von Frauen, die beten, und von Frauen, denen Gottes Geist etwas Aufbauendes oder Seelsorgerliches zu sagen auf das Herz legt (1Kor 11,5ff). Für dieses Beten und prophetische Reden auch der Frauen gibt der Apostel dann nähere Anweisungen (1Kor 14,3f+26ff; vgl. 1Tim 2,9f). Ganz selbstverständlich finden sich auch Diakoninnen in den paulinischen Gemeinden (Röm 16,1). Überhaupt wird der Dienst von Frauen in der Gemeinde geschätzt und erwartet (1Tim 5,3ff.10). In der Familie sollen Mütter bzw. Großmütter ihre Söhne und Enkel im Glauben erziehen (2Tim 1,5; 3,15); und ältere Frauen sollen jüngere in christlicher Familienethik unterweisen (Tit 2,3f). Kurz, das Neue Testament ist voll von Hinweisen auf engagierte Frauen in der christlichen Gemeinde.
Daraus sollte nun aber keine falsche Folgerung gezogen werden. Man könnte angesichts all dieser Aussagen ja die Frage stellen: Liegt es nicht nahe, dass der Geist Gottes, der mit dem Neuen Testament für die christliche Frau die Fesseln der Synagoge sprengte, für Frauen und Männer vielleicht doch grundsätzlich die gleichen Aufgaben eröffnen will? Ist es möglicherweise die Absicht des Geistes Gottes, auch Frauen in den gemeindeleitenden Lehrdienst zu berufen und sie dafür mit seelsorgerlichen und lehrmäßigen Begabungen auszurüsten?
Für das gemeindeleitende Amt kennt das Neue Testament viele Namen. Solche, die diesen Dienst tun, heißen Leiter (Hebr 13,17), Aufseher (Phil 1,1; 1Tim 3,1), Vorsteher bzw. Bischöfe (1Thess 5,12), Hirten (Eph 4,11) oder Älteste (Tit 1,5). Dabei wird mit diesen verschiedenen Namen immer der gleiche Leitungsdienst bezeichnet, wie wir im vorangehenden Kapitel bereits ausgeführt haben (Kap. 11, Absatz 3.3, These 9). Schaut man sich die zentralen Stellen des Neuen Testaments an, die von ihrem Dienst sprechen, so erkennt man folgende Aufgaben:
- Sie leiten die Gemeinde in vorbildlicher Fürsorge und tragen vor Gott Verantwortung für sie (1Thess 5,12; Hebr 13,17; 1Petr 5,2-3);
- Sie schützen die Gemeinde und treten falscher Lehre entgegen (Tit 1,9; Apg 20,28-31);
- Sie kümmern sich seelsorgerlich um die Gemeinde und nehmen sich der Schwachen an (1Thess 5,12; Hebr 13,17; Apg 20,35);
- Im Bild gesprochen: Wie ein Hirte die Herde weidet – und das heißt: sie leitet, schützt und nährt -, so geben sie der Gemeinde Führung, Schutz und geistliche Nahrung (Apg 20,28; 1Petr 5,2f).
Nicht jeder, der im gemeindeleitenden Dienst des Ältesten / Hirten / Vorstehers / Aufsehers / Leiters steht, muss auch die Gabe des Predigens haben (vgl. 1Tim 5,17). Und doch ist umgekehrt mit dem Amt des Lehrers das des Hirten verbunden (Eph 4,11: „Hirten und Lehrer“ sind hier mit einem Artikel zusammengefasst). Wer diesen kombinierten Dienst des Hirten und Lehrers ausübt, soll von der Gemeinde angemessen versorgt werden, wie die Anweisung von 1Tim 5,17+18 deutlich macht. Damit ist angedeutet, dass dieser Dienst für den Berufenen unter Umständen zum Beruf werden kann. Von hierher dürfte sich dann auch das Berufsbild des `Pastors´ herleiten, das sich in den Kirchen der Reformation entwickelt hat.
Unsere Frage bleibt: Hat Gott in seiner neutestamentlichen Gemeindeordnung dieses gemeindeleitende Amt (also den Ältestendienst) bzw. das Hirten- und Lehramt (was das heutige Berufsbild des `Pastors´ einschließt) für entsprechend begabte gläubige Frauen vorgesehen?
[…] aber die Gleichwertigkeit von Mann und Frau ist nicht gleichbedeutend mit gleicher Aufgabenstellung für beide.
Manche möchten dies gerne bejahen. Sie verweisen darauf, dass im Kontext des Evangeliums „weder Mann noch Frau ist, sondern allzumal einer in Christus” (Gal 3,28). Richtig – aber diese Aussage hat nichts mit der Frage zu tun, ob Männer und Frauen die gleichen Aufgaben haben sollen. Der Vers spricht zur Rechtfertigung des Sünders, die für Frauen und Männer gleichermaßen allein aufgrund der Gnade durch den Glauben erfolgt. – Sie verweisen darauf, dass Männer vor Gott nicht mehr wert sind als Frauen, und zwar sowohl von der Schöpfung her, als auch von der Erlösung. Richtig – aber die Gleichwertigkeit von Mann und Frau ist nicht gleichbedeutend mit gleicher Aufgabenstellung für beide. – Sie verweisen darauf, dass doch auch Frauen Gaben der Lehre oder Leitung haben können. Richtig – aber sie vergessen, dass solche Gaben des Geistes Gottes innerhalb der Ordnungen gelebt werden sollen, die der gleiche Geist in der Schrift offenbart hat. – Sie verweisen darauf, dass das Neue Testament davon berichtet, dass Frauen prophetisch reden können (1Kor 11,5; Apg 21,9) und dass Prophetie ein die Gemeinde aufbauendes, seelsorgliches Reden sei (1Kor 14,3). Richtig – aber sie sehen nicht, dass solch ein Reden unter dem Eindruck, der Geist habe einem die entsprechenden Gedanken auf das Herz gelegt, nicht dasselbe ist wie biblische Predigt – und dass die jeweilige `Prophetie´ eine nicht autoritative Rede ist, die durch die Lehrer der Gemeinde geprüft werden muss. An diesem Prüfen beteiligen Frauen sich aber gerade nicht (1Kor 14,34ff). – Sie verweisen weiter darauf, dass schon Phöbe im Neuen Testament als `Prostatis´ bezeichnet werde (Röm 16,1-2) und dass dieses Wort mit `Vorstand´ übersetzt werden könne. Richtig – aber wenn sie daraus folgern, dass Phöbe `Vorsteherin´ der Gemeinde in Kenchreä gewesen sei, vergessen sie, dass das Wort genauso gut `Beistand´ heißen kann – ja dass es an der entsprechenden Stelle in Röm 16 sogar so übersetzt werden muss, weil dort Phöbe ausdrücklich als `Diakonin´ (und eben nicht als Vorsteherin) von Kenchreä bezeichnet wird – eine Diakonin, die zugleich ein erprobter `Beistand´ für Paulus war! – Aber gleich verweisen sie darauf, dass nach der Meinung mancher Ausleger in Röm 16,7 von einer `Apostelin´ Junia die Rede sei. Richtig, von solch einer Person und von Aposteln ist dort die Rede – aber sie übersehen, dass eine solche Übersetzung von Röm 16,7 auf tönernen Füßen stehen würde: Denn zum einen ist von der griechischen Textüberlieferung her unsicher, ob da von einem männlichen Junias oder einer weiblichen Junia die Rede ist; und zum anderen ist keineswegs ausgemacht ob hier gesagt sein will, dass dieser Junias bzw. diese Junia unter die Apostel zu zählen ist – oder nur, dass er oder sie bei den Aposteln ein gutes Ansehen genießt. Auch der klare neutestamentliche Befund, dass Jesus – bei aller Würdigung der Frauen – keine Frau in den Kreis seiner Apostel wählte, wird übersehen. Und so baut man auf eine unsichere Textüberlieferung und eine noch unsicherere Übersetzung einer auch ganz anders interpretierbaren dunklen Stelle gegen die klaren Aussagen anderer neutestamentlicher Stellen ein ganzes Lehrgebäude. Das aber ist alles andere als solide Theologie. – Sie verweisen schließlich darauf, dass Jesus Frauen zu Zeugen seiner Auferstehung berufen habe (Mk 16,7; Joh 20,17) – und dies entgegen aller jüdischer Vorurteile, die das Zeugnis von Frauen nicht gelten lassen wollten. Richtig, Frauen und Männer empfangen im Neuen Testament den Geist und bezeugen Jesus als den gekreuzigten Retter und auferstandenen Herrn. Hoffentlich sogar! Denn wer Jesus nicht bekennt vor den Menschen, den wird auch er nicht bekennen vor seinem Vater im Himmel (Mt 10,32f). Aber das macht Männer und Frauen noch nicht zu Pastoren und Pastorinnen! Das macht sie nicht zu Hirten und Lehrer in der Gemeinde des Neuen Testaments. Jeder Christ ist Zeuge von Jesus. Damit ist er oder sie aber noch nicht in ein bestimmtes Amt eingesetzt!
Ich frage daher: Wo findet sich ein biblischer Hinweis dafür, dass Gott für seine neutestamentliche Gemeinde angeordnet hat, Frauen in den gemeindlichen Lehrund Leitungsdienst zu berufen? Ich habe das Neue Testament studiert – aber ich habe diesen Hinweis nicht gefunden.
Ich frage daher: Wo findet sich ein biblischer Hinweis dafür, dass Gott für seine neutestamentliche Gemeinde angeordnet hat, Frauen in den gemeindlichen Lehrund Leitungsdienst zu berufen? Ich habe das Neue Testament studiert – aber ich habe diesen Hinweis nicht gefunden. Ich habe die Abhandlungen derer gelesen, die als evangelikale oder liberale Feministen die Einführung des Pastorinnen-Amtes mit Überzeugung vorantrieben, aber die biblische Basis blieb trotz aller Interpretationsbemühungen immer mager. Man argumentiert allgemein mit dem Geist Jesu, dem Geist des Evangeliums und dem Anbruch des endzeitlichen Gottesreiches; man bemüht Verse und theologische Gedankengänge, die viel Positives über Frauen aussagen, nur leider nicht zum Thema `Pastorin´ sprechen; und man baut gewichtige Folgerungen auf die Interpretation von ein, zwei dunklen Stellen, die – um das Mindeste zu sagen – einer ganz anderen Auslegung zugänglich sind, anstatt von hellen und klaren Stellen des Neuen Testaments auszugehen. Ganz zu schweigen von denjenigen, die unverhohlen Sachkritik am Neuen Testament üben und solche Schriftaussagen, die der gewünschten Frauenordination entgegen stehen, offen kritisieren, als unbiblische Einschübe werten oder den entsprechenden Stellen den apostolischen Ursprung absprechen. Wer so vorgeht übersieht: Das Neue Testament räumt Frauen eine andere Stellung ein als die Synagoge; aber trotzdem schwingt das Pendel nicht durch bis zum unbegrenzten Lehr- und Leitungsdienst von Frauen.
2.4 Anders als die griechisch-römischen Kulte: Der neue Weg des Neuen Testaments:
In der griechisch-römischen Kultur, in der die Gemeinden der apostolischen Zeit lebten, hätte sich keiner gewundert, wenn christliche Gemeinden und ihre Gottesdienste von Frauen geleitet worden wären. In den vielerlei heidnischen Tempeln gab es eine breite Vielfalt: Kulte, die von Priestern geleitet wurden; Kulte, in denen Priesterinnen die führende Rolle spielten; und Kulte, in denen es beides gab. Das Neue Testament kennt aber weder weibliche Apostel, noch weibliche Ältestinnen, noch Hirtinnen und Lehrerinnen. Aber das ist nur die eine Seite. Wäre nämlich das Problem nur dies, dass ein klares Ja des Neuen Testaments zum Pastorinnen-Amt fehlt, wäre noch nicht ausgemacht, wie das Schweigen der Texte zu interpretieren wäre. Es könnte bedeuten, 1. dass es diese Ämter nicht geben soll; 2. dass es diese Ämter nicht gab, aber prinzipiell doch geben kann; oder 3. dass es diese Ämter zwar gab, sie aber aus unbekannten Gründen nicht erwähnt werden. Tatsächlich gibt es ja Themen, zu denen die Bibel nicht Ja sagt, aber auch nicht Nein. Sie lässt uns dann Freiheit, in Weisheit und im Sinne dessen, was insgesamt der Intention der Bibel entspricht, zu entscheiden, was wir tun sollen.
So ist es aber nicht, wenn es um das Leitungs- und Lehramt der Frau in der Gemeinde geht. Zu diesem Thema spricht die Heilige Schrift. Und sie spricht da, wo sie das Thema berührt, nicht im Sinne der Befürwortung eines gemeindlichen Lehr- und Leitungsamtes von Frauen. Wo aber die Schrift spricht, da gilt es zunächst genau zu verstehen, was sie sagt. Und hat man sie verstanden, ist der Glaubensgehorsam gefordert, der dem nachkommt, was sie sagt – gleich, was andere Stimmen sagen. Menschlicher Widerspruch gegen das Sprechen der Schrift wäre Einspruch gegen Gottes Wort und damit Sünde.
In 1 Kor 14 sagt die Heilige Schrift: „Wie in allen Gemeinden der Heiligen, sollen die Frauen schweigen in den Gemeindeversammlungen; denn es ist ihnen nicht gestattet zu reden, sondern sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz sagt. Wollen sie aber etwas lernen, so sollen sie daheim ihre Männer fragen. Es steht der Frau schlecht an, in der Gemeinde zu reden. Oder ist das Wort Gottes von euch ausgegangen? Oder ist’s allein zu euch gekommen? Wenn einer meint, er sei ein Prophet oder Pneumatiker, der erkenne, dass es des Herrn Gebot ist, was ich euch schreibe. Wer aber das nicht anerkennt, der wird auch [von Gott] nicht anerkannt” (Verse 33b-38).
Und in 1Tim 2,11-15 steht geschrieben: „Eine Frau lerne in der Stille mit aller Unterordnung. Einer Frau gestatte ich nicht, dass sie lehre, auch nicht, dass sie über den Mann Autorität ausübe, sondern still sei. Denn Adam wurde zuerst gemacht, danach Eva. Und Adam wurde nicht verführt, die Frau aber hat sich zur Übertretung verführen lassen. Sie wird aber bewahrt werden durch die Kindsgeburt hindurch, wenn sie [die Frauen] im Glauben und in der Liebe und in der Heiligung bleiben mit Besonnenheit.“
In den letzten Jahrzehnten sind diese Verse massiv in die Kritik geraten. Wie oben schon erwähnt, werden 1Tim 2,11ff. und 1Kor 14,33b-35 von Theologen gelegentlich „als höchst bedauerliche Konzessionen an den alten Adam“ abqualifiziert.(18) Nach der Mehrheitsmeinung in der historisch-kritischen Theologie stammen beide Texte nicht von Paulus; sie stimmten inhaltlich mit echten Paulusaussagen über die Frau oder über Adam und Eva nicht überein.
1Kor 14,33b-35 wird hypothetisch als nach-paulinische Glosse eines späteren Abschreibers angesehen, die aus Versehen in den Text gerutscht sei.(19) Die Verse 34 und 35 werden also als späterer Einschub gewertet, der nicht von Paulus stamme. Man verweist darauf, dass der so genannte `Westliche Text´ diese Verse erst nach V.40 bringe und nicht schon nach V.33. Dafür kann es allerdings ganz verschiedene Gründe geben. Festzuhalten ist aber, dass es keine einzige griechische Handschrift gibt, in der die Vv.34-35 fehlen würden, und dass die überwältigende Mehrheit der Textzeugen diese Verse an ihrem bekannten Ort, also im Anschluss an V.33, bringt. Trotzdem nehmen manche Kritiker an, diese Verse hätten ursprünglich nicht in 1Kor 14 gestanden. Irgendein Konservativer hätte sie – so wird hypothetisch angenommen – in der nach-paulinischen Zeit als persönliche Glosse an den Rand geschrieben; und spätere Abschreiber hätten sie dann teils nach V.33, teils nach V.40 in den Text eingefügt. Nur, warum gibt es dann nicht eine einzige Bibelhandschrift ohne diese Verse? Und warum hat dieser vermeintliche Glossator nicht gleich noch versucht, seine Glosse mit 1Kor 11 zu harmonisieren, wo doch von prophezeienden Frauen die Rede ist? Es scheint viel wahrscheinlicher, dass diese Verse ursprünglich dort hingehörten, wo sie heute in unseren Bibeln stehen und dass ein vereinzelter früher Abschreiber in der westlichen Tradition die Verse an das Ende des Kapitels stellte, weil er nicht sah, wie sie zum Thema `Prophetie´ passen, das Paulus im unmittelbar vorangehenden Kontext behandelt.(20)
Ähnlich wird 1Tim 2,11-15 – wie der gesamte 1. Timotheusbrief und die übrigen Pastoralbriefe – als pseudonyme Fälschung angesehen und damit a priori abgewertet.(21) Letztlich bestimmt dabei der Ausleger von seinen Hypothesen her, was er in der Bibel als apostolisch und verbindlich gelten lassen will und was nicht. Diese Pseudepigraphie-Hypothesen widersprechen aber nicht nur dem Wortlaut der biblischen Texte, die – etwa für den 1. Timotheusbrief – ausdrücklich paulinische Verfasserschaft beanspruchen (1,1; vgl. 1,12f.18); sie übersehen auch, dass Pseudepigraphie in der Antike allgemein, erst recht aber im frühen Christentum mit seinem hohen Wahrheitsethos als unakzeptabel galt.(22) Gegen paulinische Verfasserschaft werden in der Regel angeführt: die Sprache der Pastoralbriefe, die in den Pastoralbriefen vorausgesetzte Gemeindestruktur sowie die Schwierigkeit, die historischen Hinweise der Pastoralbriefe in dem Geschichtsrahmen der Apostelgeschichte unterzubringen. (Man wundert sich dabei teilweise, welcher Scharfsinn darauf verwendet wird, Paulus vor seinen eigenen Aussagen zu schützen – und ihn dafür den eigenen mitgebrachten Vorstellungen anzupassen…). Tatsächlich zeigt eine genaue Untersuchung des Sprachgebrauchs, dass es `den´ Sprachgebrauch der Pastoralbriefe gar nicht gibt, dass es vielmehr sprachliche Unterschiede zwischen den Pastoralbriefen gibt, die vergleichbar sind mit denen zwischen und zu den anerkannten Paulusbriefen und die sich von daher erklären, dass Paulus sich auf die jeweilige Situation einstellt.(23) Die Fragen um die Gemeindeordnung lösen sich, wenn man nicht von einem verengten paulinischen Gemeindeverständnis ausgeht, das charismatische Ordnung und Ämterstruktur gegeneinander ausspielt, stattdessen aber mit situationsbedingten Nuancen in der Gemeindeentwicklung rechnet.(24) Und dass sich die historischen Situationsangaben der Apostelgeschichte und der Pastoralbriefe durchaus harmonisieren lassen, ist längst nachgewiesen worden.(25)
Die Verse 1Tim 2,11-15 werden teils (unter Voraussetzung der Pseudonymitäts-Hypothese) als situationsbedingte Anweisungen gesehen, die lediglich auf bestimmte, durch reiche anmaßende Frauen verursachte Missstände in Hausgemeinden zu Beginn des 2. Jahrhunderts antworten würden, aber darüber hinaus keine allgemeine Geltung beanspruchen dürften.(26) Gelegentlich wird dieser Abschnitt aber auch massiver kritisiert als „massive Abschweifung vom Thema“, „späterer Nachtrag und Verfälschung“, als Abschnitt, der „mit flachem Schlagwort und simplem Männerstolz“ rechne, im Widerspruch zur Frauenfreundlichkeit von Jesus stehe und (V.13f) mit 1Mo 3 nicht in Einklang zu bringen sei.(27)
Andere vermeiden den Weg der Sachkritik an den biblischen Aussagen, relativieren deren Gültigkeit aber auf dem Weg der Uminterpretation28: In 1Tim 2 gehe es nur um eine situationsbedingte Anweisung für eine vorübergehende Maßnahme. Vermutlich habe eine einzelne Frau in der Gemeinde von Ephesus Schwierigkeiten gemacht. Sie habe möglicherweise ihrem Mann, der möglicherweise einer der Gemeindeleiter war, öffentlich in der Gemeinde widersprochen. Zur Strafe dürfe sie nun eine Weile nicht mehr lehren. Sie solle jetzt erst einmal ein Kind zur Welt bringen, und wenn es dann in der Ehe gut weitergehe (so werden die Verse 12-15 interpretiert), dürfe sie auch wieder lehren. Natürlich dürfe man aus dieser seelsorgerlichen Maßnahme angesichts eines vereinzelten Eheproblems keine Anweisung für den Gemeinde- und Lehrdienst der Frau allgemein ableiten. – Und so wird durch eine hypothetische Konstruktion die Textaussage neutralisiert, was der Autorin umso leichter gelingt, als sie zuvor schon 1Kor 14,34 als entweder nicht-paulinisch oder uminterpretierbar erklärt hat (S. 27f). – Die Beispiele für eine interpretative Relativierung des Lehr- und Leitungsverbots für Frauen in 1Tim 2 ließen sich vermehren. Die einen begründen dies unter Hinweis auf die Umwelt damals: diese sei so frauenfeindlich gewesen, dass die Gemeinde es sich schon aus Rücksicht auf ihr Zeugnis nach außen nicht leisten konnte, Frauen zum Leitungs- und Lehrdienst zuzulassen. Aber wir haben schon gesehen, dass gerade für eine Gemeinde wie die in Ephesus (1Tim 1,3) – einer Stadt, in der Priesterinnen ganz selbstverständlich waren – dieses Argument nicht sticht. – Andere verweisen auf die Irrlehre, die die Gemeinde in Ephesus bedrohte und die der erste Timotheusbrief bekämpft: Dort sei eine gesetzliche, asketische, ja, gnostische Richtung eingebrochen (1,4ff; 4,1ff; 6,4ff.20), von der auch Frauen nicht unbeeinflusst blieben (5,15; vgl. 2Tim 3,6f). Und eben wegen dieses Einflusses der Irrlehrer auf die Frauen, so sagt man, werde in dieser speziellen Situation den Frauen das Lehren untersagt. Nur: von dieser Irrlehre waren nicht nur Frauen beeindruckt, sondern auch Männer! Da gab es eine ganze Reihe von kleinen „Gesetzeslehrern”, wie Paulus sie nennt, in der Gemeinde (1,7); und Alexander und Hymenäus werden ausdrücklich als verführte Verführer genannt (1,19f; 2Tim 2,17f). Also wenn schon, dann müsste Paulus hier Frauen wie Männern das Lehren verbieten! Wir sehen, es wird dem Text nicht gerecht zu sagen, dieses Lehr- und Leitungsverbot für Frauen habe nur in der damaligen besonderen Situation seine Geltung gehabt. Treue zur Bibel lässt biblische Texte – gerade auch widerständige Texte – das sagen, was sie ihrem Wortlaut nach sagen wollen. Was diese ursprüngliche Textintention ist, darüber mag anhand der offenen Bibel mit exegetischen Gründen gestritten werden. Problematisch wird es, wenn der Text kritisiert statt ausgelegt wird; oder wenn Hypothesen dazu führen, dass der Wortlaut durch Interpretationskünste am Ende in sein Gegenteil verkehrt wird.
Wenden wir uns nun zunächst 1Kor 14 zu. Wir fragen: Was will Paulus in 1Kor 14,33b-38 lehren? Es hat viele Erklärungsversuche gegeben. Ich meine, folgende Auslegung wird dem Text und dem Kontext am besten gerecht. Von V.29 an erklärt der Apostel wie es beim prophetischen Reden zugehen soll: nämlich in guter Ordnung und mit anschließender Prüfung der prophetischen Worte. Nach 1Kor 11 können durchaus auch Frauen prophetisch reden. Jetzt aber macht der Apostel deutlich, dass diese Frauen sich nicht am Prüfen der Prophetien in der Gemeinde beteiligen sollen. Die christliche Frau beteiligt sich zwar am geistlichen Lernen, bespricht Lehrfragen durchaus auch mit ihrem Mann, übt aber keine öffentliche Lehrfunktion aus wie dies beim Annehmen oder Verwerfen prophetischer Worte für die Gemeinde der Fall wäre.(29)
Nicht auf Grund der damaligen Umwelt, nicht auf Grund der speziellen Gefährdung der Gemeinde, nicht nur für den Sonderfall einer besonderen Anmaßung einiger Frauen damals, sondern auf Grund der Schöpfungsordnung und des Entschlusses Gottes, den er im Zusammenhang mit dem Sündenfall und dem Hören Evas auf den Verführer gefasst hat, soll die Frau in der Gemeinde das Lehr- und Leitungsamt nicht ausüben
Diese Auslegung harmoniert mit der Lehraussage von 1Tim 2,11ff. Je nachdem wie man dort den Zusammenhang von V.8 und V.9 versteht, sagt Paulus hier zunächst, dass Männer und Frauen gleichermaßen beten sollen – vorausgesetzt, es geschieht jeweils in der richtigen geistlichen Haltung.(30) Ausdrücklich spricht der Apostel in V.10 davon, dass Frauen sich zu Gott bekennen (was wohl kaum als allein im stillen Kämmerlein geschehend gedacht ist!). Aber zugleich setzt Gott eine bestimmte Grenze: Zu lehren und Autorität über den Mann auszuüben ist der Frau nicht gestattet (V.12). Dass hier ausgerechnet das Lehren und Leiten in einem Atemzug genannt wird, erinnert an den Dienst des Hirten und Lehrers (vgl. Eph 4,11), der das Lehr- und Leitungs-Amt in der Gemeinde wahrnimmt. Genau diese Funktion, von der dann ja auch gleich anschließend in 1Tim 3,1-7 die Rede ist, soll eine Frau nicht ausüben. Das Wort „Lehren“ ist hier ganz normal positiv gebraucht – ist nicht einzugrenzen auf das Verbreiten von Irrlehren (was ja auch Männern verboten wäre!). Thomas R. Schreiner weist zu Recht darauf hin: „Die übrigen Bezugsstellen der Pastoralbriefe verdeutlichen, dass das Lehren in der öffentlichen Weitergabe von autoritativem Material besteht (vgl. 1.Tim 4,13.16; 6,2; 2.Tim 4,2; Tit 2,7). Insbesondere die Ältesten sollen viel Arbeit auf das Lehren verwenden (1.Tim 5,17), so dass sie die Irrlehrer widerlegen können, die ihre falsche Lehre verbreiten (1.Tim 1,3.10; 4,1; 6,3; 2.Tim 4,3; Tit 1,9.11). Es ist von größter Wichtigkeit, dass die richtige Lehre und das apostolische Erbe an die nächste Generation weitergegeben werden (2.Tim 1,12.14; 2,2).“(31) Dass Frauen diese autoritative Lehrfunktion in der Gemeinde nicht wahrnehmen sollen, heißt aber nicht, dass sie sich nicht mit biblischer Lehre beschäftigen sollten! Sie sollen lernen (V.11) – aber nicht lehren. Wenn es um das Lehren geht, sollen sie vielmehr still bleiben (V.11a+12b).
Welche Begründung gibt die Bibel für dieses ausdrückliche Verbot? Der Zusammenhang (Vv. 13+14) macht das klar. Nicht auf Grund der damaligen Umwelt, nicht auf Grund der speziellen Gefährdung der Gemeinde, nicht nur für den Sonderfall einer besonderen Anmaßung einiger Frauen damals, sondern auf Grund der Schöpfungsordnung und des Entschlusses Gottes, den er im Zusammenhang mit dem Sündenfall und dem Hören Evas auf den Verführer gefasst hat, soll die Frau in der Gemeinde das Lehr- und Leitungsamt nicht ausüben. Adam wurde zuerst geschaffen und Eva ihm als Gehilfin zugeordnet (1Mo 2,7+18). Darin liegt das Haupt-Sein des Mannes und damit seine Haupt-Verantwortung in Familie und Gemeinde begründet. Auf diese Schöpfungsordnung musste Eva, nachdem sie auf den Versucher gehört und in der Folge ihren Mann zur Sünde verführt hat, wieder hingewiesen werden: „Er soll Dein Herr sein!” (1Mo 3,16b).(32) Auf jene Grundtatsachen des Menschseins weist Paulus hin, wenn er das Lehr- und Leitungsverbot für die Frau begründet. Nicht etwa die besseren Fähigkeiten des Mannes sind der Grund; auch nicht eine vermeintlich größere Anfälligkeit der Frau für Verführung. Sondern der souveräne Wille Gottes, wie er sich in der schöpfungsmäßigen Zuordnung von Mann und Frau äußert; und Gottes freier Willensentschluß, den er hier nun als neutestamentliche Konsequenz aus der Tatsache des Hörens der ersten Frau auf den Versucher kundtut, das sind die Gründe für dieses göttliche Nein.
Ganz entsprechend wird in 1Kor 14 das dort ausgesprochene Lehrverbot der Frau letztlich im Willen Gottes begründet. Drei Begründungen werden dort im Einzelnen genannt. Der erste Grund ist die übereinstimmende Praxis der Gemeinden: Auch in den übrigen Gemeinden nehmen die Frauen nicht an der lehrmäßigen Entscheidung über eine Prophetie teil: „Wie in allen Gemeinden der Heiligen sollen die Frauen schweigen…”, heißt es in V.33b+34. – Der zweite Grund ist, dass diese Anweisung dem entspricht, was schon in der alttestamentlichen Torah steht. Die Frauen sollen, wenn es um Lehre geht, in der Gemeinde nicht das Wort ergreifen, „sondern sich unterordnen, wie auch das Gesetz sagt” (V.34b) – ein Hinweis, der sich wohl auf die im Gesetz genannte Schöpfungsordnung bezieht (vgl. 1Mo 2,20-24; 1Kor 11,80). – Der dritte Grund ist – so Paulus – ganz einfach, „dass es des Herrn Gebot ist, was ich euch schreibe. Wer aber das nicht anerkennt, wird von Gott nicht anerkannt” (Vv.37b-38). Hier wird der ganze Ernst der Sache sichtbar. Reinhard Slenczka hat dies in seinem Plädoyer gegen die Einführung der Frauenordination vor der Synode der Evangelischen Kirche von Schaumburg-Lippe folgendermaßen auf den Punkt gebracht: „Wer für die Frauenordination entscheidet, entscheidet also gegen den Konsens der Kirchen, gegen das Gesetz Gottes und gegen das Wort des Herrn. Er entscheidet zugleich gegen solche Glieder der Gemeinde, die sich an dieses Wort gebunden wissen.”(33) – Wenn heute nicht nur Landeskirchen, sondern auch Freikirchen sich für die Berufung von Frauen als Pastorinnen entscheiden, entscheiden sie sich damit gegen Gottes Wort. Sie setzen damit zugleich Gottes Segen aufs Spiel. Denn wer dieses Wort Gottes zum öffentlichen Lehren der Frau nicht anerkennt, wird von Gott nicht anerkannt (1Kor 14,38). Ohne diese Anerkennung Gottes kann eine Gemeinde aber nicht leben. Sie läuft Gefahr, dass sie den Namen hat, dass sie lebt – und ist tot. Das ist immer das Risiko des Sündigens gegen Gottes Gebot.
Andererseits ist aus der biblischen Ablehnung des gemeindlichen Lehr- und Leitungsamtes der Frau nicht der Schluss zu ziehen, die Gemeinde solle hinsichtlich der Mitarbeit ihrer Frauen auf den Stand der antiken Synagogen zurück fallen!
Andererseits ist aus der biblischen Ablehnung des gemeindlichen Lehr- und Leitungsamtes der Frau nicht der Schluss zu ziehen, die Gemeinde solle hinsichtlich der Mitarbeit ihrer Frauen auf den Stand der antiken Synagogen zurück fallen! Frauen ist im Neuen Testament nicht jede Art von Lehren untersagt. Sie unterweisen die nächste Generation (2Tim 1,5; 3,15) und sind „Lehrerinnen des Guten“ gegenüber anderen Frauen (Tit 2,3); sie sind an Lehrgesprächen auch gegenüber Männern beteiligt (Apg 18,26); und überhaupt erwartet das Neue Testament, dass Christen „einander lehren und seelsorglich ermahnen“ sollen (Kol 3,16). Darüber hinaus sind sie Teil der betenden, singenden, von Gottes Geist geführten, Christus bezeugenden, dienenden, helfenden, und auch in der Gesellschaft Verantwortung tragenden Gemeinde. – Um an dem Prolog zu Teil 2 dieses Kapitels anzuknüpfen: Prisca, diese treue und begabte Mitarbeiterin des Paulus, ist nicht Hirtin und Lehrerin in ihrer Hausgemeinde geworden. Die Priesterinnen in den Tempeln von Ephesus waren ihre Schwestern nicht. Aber auch die Brüder Rabbiner aus der Synagoge konnten für ihr Leben und ihren Dienst nicht mehr den Maßstab setzen. Den setzte ein anderer – auf einem dritten Weg: dem Weg des praktizierten Talents in den Ordnungen des Neuen Testaments. Auf diesem Weg sind seither viele Priscillas – und viele Aquilas – im Segen unterwegs, bis heute.
3. Gedanken zum Schluss.
Wir haben in der Überschrift zu diesem Kapitel die Frage aufgeworfen, ob die Stellung zur Frauenordination ein Testfall für Bibeltreue sein könne. Mir kommt zu dieser Frage eine Bemerkung von Professor Hans Bietenhard in den Sinn, die er seiner Monographie über das Millennium voranstellte: „Man könnte oft versucht sein, die wirkliche oder nur vorgegebene Schriftgemäßheit einer Theologie daran zu messen, ob sie bereit ist, die Erwartung eines tausendjährigen Reiches auszusprechen oder nicht. Zugegeben – es handelt sich hier um einen vorgeschobenen, extremen Punkt der Lehre, aber gerade an solchen Punkten lässt sich oft am allerbesten erkennen – wie an der Nadel eines Seismographen! – was in den letzten Tiefen der betreffenden Theologie für treibende Kräfte am Werke sind…“.(34) Vielleicht ist ja auch die Stellung zum Hirten- und Lehramt von Frauen solch ein theologischer Seismograph. Gerade an den Punkten der Lehre, an denen die Kräfte des Zeitgeistes und der Gesellschaft besonders heftig rütteln, kann sich zeigen ob Christen im allgemeinen und Theologen im besonderen bereit sind Position zu beziehen, oder ob sie – im offenen Widerspruch oder in gelenkigen Interpretationen – daran gehen biblischen Boden zu evakuieren. Sicher, es könnte sein, dass geschichtliche Entwicklungen auch einmal zeigen, dass man biblische Sachverhalte bisher falsch verstanden hat. Dann wäre es keine Frage der Bibeltreue, vielmehr bloße Traditionstreue, diese Sichten beizubehalten. Es gibt aber auch eine rückgratlose exegetische Leidensscheu, die es vorzieht biblische Aussagen in Frage zu stellen, statt sich von den Zeitgenossen in Frage stellen zu lassen. Angesichts der biblischen Evidenz spricht manches dafür, das Ja oder Nein zur Frauenordination heute zu Recht als einen Testfall für wirkliche und nicht nur vorgegebene Treue zur Schrift zu sehen. Morgen heißt der Testfall vielleicht schon Trauung gleichgeschlechtlicher Paare oder Euthanasie oder Abrahamitische Ökumene. Morgen?
1Kor
(1) Landesbischof Heinrich Herrmanns, „Beitrag für die Entscheidung zur Frauenordination“, idea-Dokumentation, Nr. 28/91, S.23.
(2) Kirchenamt der EKD (Hrsg.), Frauenordination und Bischofsamt, Hannover 1992, S.3f.
(3) Ein typisches Beispiel für solch eine liberale Vereinnahmung von Luther ist die Dissertation von Christine Globig, Frauenordination im Kontext lutherischer Ekklesiologie: Ein Beitrag zum ökumenischen Gespräch, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1994, vgl. S.23-48 und 143-182: Wenn man die Lehre vom Allgemeinen Priestertum im Licht von Gal 3,28 als Ermöglichung der Frauenordination interpretiere, hätte man Luther besser verstanden, als er sich selbst verstanden hat.
(4) Zum Zeugnis der Alten Kirche und biblischen Begründung der Ablehnung der Frauenordination in der Katholischen Kirche siehe Manfred Hauke, Die Problematik um das Frauenpriestertum vor dem Hintergrund der Schöpfungs- und Erlösungsordnung, Paderborn: Bonifatius, 1982, S. 496.
(5) Luther Lee, „Woman´s Right to Preach the Gospel: A Sermon, preached at the Ordination of the Rev. Miss Antoinette L. Brown” (1853), in: Donald W. Dayton (Hrsg.), Five Sermons and a Tract by Luther Lee, Chicago: Holrad House, 1975, S. 77-100.
(6) Vgl. Dagmar Herbrecht u.a. (Hrsg.), Der Streit um die Frauenordination in der Bekennenden Kirche: Quellentexte zu ihrer Geschichte im Zweiten Weltkrieg, Neukirchen-Vluyn: Neukirchener, 1997, 511 Seiten.
(7) Richard von Weizsäcker in: Leonore Volz (Hrsg.), Frauen auf der Kanzel? Eine brennende Frage unserer Kirche, Stuttgart: Quell, 1967, S.5.
(8) In dem vom Dienst von Diakonisssen geprägten Deutschen Gemeinschafts-Diakonieverband (DGD) vertrat Pastor Emanuel Scholz schon 1964, dass Frauen vor allem vor Frauen, bei einem Mangel an Predigern, aber auch bei besonderer Begabung das Predigtamt problemlos wahrnehmen könnten, E. Scholz, Die Frau im Verkündigungs- und Zeugendienst der Gemeinde, Marburg: Francke, 1964, S.49ff; für Norbert Schmidt, „Ausbildung von Frauen im Theologischen Seminar Brüderhaus Tabor“ (Marburg: Tabor, März 1997), S.9+12, gilt, dass ein Text wie 1Tim 2,9ff „als kulturell nicht mehr relevant“ zu lesen ist, und Stellen, die das Lehren von Frauen einschränken, „keine allzeit gültige Gemeindeordnung im Sinne von kanonischem Recht“ seien. Von begabten Frauen in der Mission her sprach sich der damalige Leiter des Theologischen Seminars St.Chrischona, Reinhard Frische, programmatisch für „Frauen in den Verkündigungsdienst!“, Chrischona aktuell, 10 (1/2001), S.3, aus. Im gleichen Sinn forderte der Präses des Gnadauer Evangelischen Gemeinschaftsverbandes, Christoph Morgner, eine verstärkte Einbeziehung von Frauen in den Verkündigungs- und Leitungsdienst, da dem keine biblischen Aussagen entgegenstünden angesichts dessen, dass strittige Stellen nur in ihrem historischen Zusammenhang zu sehen seien und Paulus in einer Zeit wie der heutigen, „in der Frauen ihr Abitur ablegen, Professoren- und Ministerämter bekleiden“, ähnliches nicht schreiben würde (ideaSpektrum, 8/1993, S.8). – Anders votiert der Evangelische Verein für Innere Mission Augsburgischen Bekenntnisses (Stellung und Dienst der Frau in der Gemeinde, Karlsbad-Langensteinbach, 23. 10. 2004), der Siegerländer Gemeinschaftsverband (Die Frau in der Gemeinde Jesu: Arbeitspapier, Siegen-Weidenau: Ev. Gemeinschaftsverband Siegerland und Nachbargebiete, 18. 04. 1988) sowie die Evangelische Gesellschaft für Deutschland (Leitlinien zum Dienst der Frau in der Gemeinde, hrsg. Klaus Riebesehl, Radevormwald: Ev. Gesellschaft, 2004, 49 Seiten), die Frauenordination, hauptamtlichen Pastorinnen- und Ältestendienst von Frauen u.ä. ausschließen. Zurückhaltend votieren auch H. Hempelmann, Gottes Ordnungen zum Leben: Die Stellung der Frau in der Gemeinde, Bad Liebenzell: VLM, 2003, und W. Neuer, Mann und Frau in christlicher Sicht, Gießen: Brunnen, 1981.
(9) G. Wagner / I. Wieser, „Das Bild der Frau in der biblischen Tradition“, Theologisches Gespräch, 3-4 und 5-6 / 1980, S.18-33: Dass Maria Magdalena als Zeugin des Auferstandenen nicht zum Apostel gewählt worden sei, könne nur mit dem damaligen jüdischen Vorurteil gegen Frauen zu tun haben (S.25f); Stellen wie Gal 3,26ff, 1Kor 7 u. 11,2-16 zeigten, dass Paulus zwar „die sozialen Konsequenzen der eschatologischen Gabe des Geistes prinzipiell erkannt (habe), mit ihrer Durchsetzung in der Praxis allerdings einige Mühe hatte“ (S.28); bei Stellen wie 1Tim 2,11-15 und 1Kor 14,33b-35 handele es sich um „nachpaulinische Entwicklungen“, die nicht von einem Apostel stammen könnten: diese Texte seien „als höchst bedauerliche Konzessionen an den alten Adam“ und als ein „Rückfall“ anzusehen (S.30+31). – Andere argumentierten nicht bibelkritisch, sahen in der Ordination von Frauen zum Pastorendienst im Fall der Begabung dafür aber einen „evangeliumsgemäßen“ Weg in Übereinstimmung mit Gal 3,26ff und schwiegen sich über dem entgegen stehende Schriftaussagen aus, so E.P. Brandt, „Theologischer Zwischenruf zur Diskussion um den Dienst der Frau“, Die Gemeinde, 16/1990, S.4-5.
(10) So der Bund Freier evangelischer Gemeinden, vgl. das Votum der Bundesleitung für den `Bundestag´ vom 16. Sept. 2000 (Frauen in der Gemeindeleitung, Witten: Bundeshaus BFeG, 2000, 11 Seiten). Vgl. aber schon 1985 Gerhard Hörster, „Frauen auf die Kanzel?“, PUNKT, 7-8/1985, S.8: „Eine Mitarbeit von Frauen in der Leitung von Gemeinden ist nach dem Gesamtzeugnis des Neuen Testaments nicht untersagt, aufgrund der Erlösungsordnung nahe liegend und aufgrund der seelsorgerischen Gemeindesituation empfehlenswert… Eine Mitarbeit von Frauen in der Verkündigung ist im Neuen Testament auf der einen Seite praktiziert und auf der anderen Seite in einem Brief ausdrücklich untersagt. Sie ist darum eine Ermessenssache.“ Vgl. auch G. Hörster, „`Einer Frau gestatte ich nicht…´: Frauen in der Gemeindeleitung – der biblische Befund“, Christsein Heute, 21/2000, S.4-7, wo er (S.6f) unter Berufung auf eine längst widerlegte `Übersetzung´ von 1Tim 2,12, wie sie Catherine und Richard Clark Kroeger aufgebracht hatten, des Lehr- und Leitungsverbot von Frauen relativiert. Frau Kroeger
hatte 1979 das dort gebrauchte Wort authenteo zunächst mit Fruchtbarkeitsriten in Verbindung gebracht, was in der Fachliteratur aber auf Ablehnung stieß: 1992 hatte sie dann als `Übersetzung´ vorgeschlagen: „sich als Urheber (des Mannes) bezeichnen“, was ephesischen Frauen von Paulus verboten werde. Dazu dass sich diese Übersetzung nicht halten lässt sowie zu den immer neuen Interpretationsvorschlägen von Ehepaar Kroeger im Einzelnen, siehe H.S. Baldwin, „Ein schwieriges Wort in 1Tim 2,12“, in: A.J. Köstenberger u.a. (Hrsg.), Frauen in der Kirche: 1.Timotheus 2,9-15 kritisch untersucht, Gießen: TVG Brunnen, 1999, S.69-88; und A.J. Köstenberger, „Eine komplexe Satzstruktur in 1.Timotheus 2,12“, ebd., S.89-113, speziell S.98ff. Die bereits als falsch erwiesene und offensichtlich vom Wunsch nach einem bestimmten Ergebnis bestimmte Übersetzung von 1Tim 2 wird nun bedauerlicherweise trotzdem auch auf deutsch weit publiziert, s. R. und C. Clark Kroeger, Lehrverbot für Frauen? Was Paulus wirklich meinte, Witten: R.Brockhaus, 2004.
(11) So die schweizerischen Freien ev. Gemeinden: Die Frau in der Gemeinde: Eine theologische Stellungnahme des Bundes Freier Evangelischer Gemeinden in der Schweiz (ohne Ort und Jahr, aber nach Mitte der 1990er Jahre); vgl. auch die Stellungnahme von M. Liebelt, Frauenordination: Eine Bestandsaufnahme zur Kontroverse um die Frage nach der Ordination der Frau im freikirchlichen und evangelikalen Bezugsrahmen des Mülheimer Verbandes (2001).
(12) Vgl. dazu den informativen Beitrag von Robert W. Yarbrough, „Die Hermeneutik von 1. Timotheus 2,12“, in: A.Köstenberger u.a., Frauen in der Kirche, Gießen: TVG Brunnen, 1999, S.185-245. Als Beispiel für solche `evangelikale´ Interpretationskünste, die widerständige biblische Aussagen als kulturell bedingte historische Schale vom evangeliumsbestimmten Kern lösen und so ohne offene Bibelkritik Reste eines von der Erlösung her überwundenen Patriarchats überwinden wollen, kann der im Rahmen der Kommission für Frauenfragen der Weltweiten Evangelischen Allianz entstandene Titel gelten: M.B. Smith / I. Kern (Hrsg.), Ohne Unterschied? Frauen und Männer im Dienst für Gott, Gießen: Brunnen, 2000, wo Rudolf Westerheide im Geleitwort (S.9) treffend bemerkt: „Wir machen alles so wie alle anderen auch – nur zwanzig Jahre später als die Gesellschaft und fünfzehn Jahre später als die liberalen Kirchen.“ Siehe dazu auch die Rezension von J. Eber in JETh, 15 /2001, S.223f.
(13) Ähnlich W. de Boor, Der erste Brief des Paulus an die Korinther, 2.Aufl., Wuppertal: R.Brockhaus, 1973, S.248, zu 1Kor 14,33b-36: „Der Gesichtspunkt des Apostels, wenn er unseren Abschnitt in seinem Brief schrieb, ist einfach der: Die Gemeinde Jesu kann und darf der Frau nicht eine Stellung geben, die sie sonst in der Öffentlichkeit nicht hat und die dem sittlichen Empfinden der Zeit widerspricht. Dann heißt es aber für uns heute: die Gemeinde Jesu kann und darf der Frau nicht eine Stellung verweigern, die sie sonst in der Öffentlichkeit hat und die dem ganzen selbstverständlichen Empfinden der Zeit entspricht.“
(14) Auf einigen Inschriften aus Synagogen der Diaspora werden Titel wie „Synagogenoberhaupt” (archisynagogos), „Älteste” (presbytera), „Mutter aus der Synagoge” (meter synagoges) und „Patriarchin“ (archegissa) für einzelne Frauen aus der wohlhabenden Schicht gebraucht. J.B. Brooten, Women Leaders in the Ancient Synagogue, Chico 1982, S. 149-151, hat daraus geschlossen, dass diese Frauen auch die entsprechende Funktion ausgeübt haben. G. Mayer, Die jüdische Frau in der hellenistisch-römischen Antike, Stuttgart 1987, S. 90f, widerlegt dies aber überzeugend mit dem Hinweis, dass auch Kinder, die solche Funktionen noch gar nicht ausüben konnten, derartige Titel trugen. Es geht offenbar in beiden Fällen um Angehörige einer Familie, in der sich das entsprechende Amt vererbt.
(15) Dass die Synagoge mit solchen Akzentuierungen deutlich hinter dem zurück blieb, was das Alte Testament positiv über die Rolle der Frau in Israel zu sagen hat, sei hier nur knapp erwähnt. Das Alte Testament zeigt uns Frauen die singen, beten, ihren Gott bezeugen und prophetisch reden (2Mo 15,20; 1Sam 2,1ff; Ri 4,4; 2Kö 22,14; Ps 68,12; Joel 3,1); und auch im Alltag Israels nehmen Frauen eine durchaus aktive und verantwortungsvolle Stellung ein (Spr 31,10ff; Ri 4-5; 1Sam 25,3ff; 1Kö 10,1ff; 2Kö 11,2f).
(16) Oxford Classical Dictionary, Oxford 1970, S. 376.
(17) H. W. Pleket, Epigraphica II, Leiden 1969, S. 11
(18) G. Wagner / I. Wieser, „Das Bild der Frau in der biblischen Tradition”, Theologisches Gespräch, 3-4/5-6 (1980), S.31
(19) Beispielsweise H. Conzelmann, Der erste Brief an die Korinther, Kritisch-Exegetischer Kommentar über das Neue Testament, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1969, S.289f.
(20) Ausführlicher zum textkritischen Problem siehe Don Carson, “Silent in the Churches…”, in: J. Piper / W. Grudem (Hrsg.), Recovering Biblical Manhood & Womanhood, Wheaton: Crossway 1991, S. 141-145.
(21) Beispielsweise J. Roloff, Der erste Brief an Timotheus, Evangelisch-Katholischer Kommentar zum Neuen Testament, Zürich: Benziger / Neukirchen-Vluyn: Neukirchener, 1988, S.23ff + 126ff; oder auch M. Wolter, Die Pastoralbriefe als Paulustradition, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1988.
(22) Zur Auseinandersetzung mit der Pseudepigraphie-Hypothese im frühen Christentum und den Paulusschriften siehe Armin D. Baum, Pseudepigraphie und literarische Fälschung im frühen Christentum, WUNT 2, Tübingen: Mohr / Siebeck, 313 Seiten. Ähnlich, nur auf die Pastoralbriefe bezogen, siehe E. Schnabel, „Der biblische Kanon und das Phänomen der Pseudonymität”, JETh, 3/1989, S.59-96.
(23) R. Fuchs, Unerwartete Unterschiede: Müssen wir unsere Ansichten über die Pastoralbriefe revidieren?, Wuppertal: TVG R.Brockhaus, 2003, S.89-174.
(24) Ebd., S.203ff.
(25) Etwa bei B. Reicke, „Chronologie der Pastoralbriefe“, ThLZ, 101/1976, S.82-94; oder J. van Bruggen, Die geschichtliche Einordnung der Pastoralbriefe, Wuppertal: R.Brockhaus, 1981.
(26) V. Hasler, Die Briefe an Timotheus und Titus (Pastoralbriefe), Zürich: TVZ, 1978, S.8+23ff.
(27) G. Holtz, Die Pastoralbriefe, 3.Aufl., Berlin: EVA, 1980, S.68.70.72-73.
(28) So beispielsweise Agnes A. Wilson, “The Hemiplegic Church”, Aware Magacine, 72 (April 1993), S.27-29. Bemerkenswert erscheint, dass dieses christliche Magazin in den Kontext der britischen Brüdergemeinden gehört, die traditionell der Frauenordination grundsätzlich kritisch gegenüber standen.
(29) So schon M.E. Thrall, I and II Corinthians, Cambridge 1965, zur Stelle; J.B. Hurley, Man and Woman in Biblical Perspective, Grand Rapids 1981, S.185-194; W. Grudem, The Gift of Prophecy in 1 Corinthians, Washington 1982, S.245-255; D. Carson, aaO., S.151ff.
(30) A. Schlatter, Die Kirche der Griechen im Urteil des Paulus: Eine Auslegung seiner Briefe an Timotheus und Titus, 2.Aufl., Stuttgart: Calwer, 1958, S.83ff.
(31) Th.R. Schreiner, „Eine Interpretation von 1.Timotheus 2,9-15“, in: A. Köstenberger u.a. (Hrsg.), Frauen in der Kirche: 1.Timotheus 2,9-15 kritisch untersucht, Gießen: TVG Brunnen, 1999, S.145.
(32) J. Cochlovius, „Die Frau in der Bibel“, in: G. Meskemper (Hrsg.), Ansätze zu einem neuen Denken in Naturwissenschaft, Gesellschaft, Wirtschaft und Theologie, Neuhausen-Stuttgart: Hänssler, 1985, S.146ff [143-153].
(33) In: Pro und kontra Frauenordination: Referate und Voten auf der schaumburg-lippischen Landessynode am 5.Oktober in Bückeburg, idea-Dokumentation Nr. 28/91, S.11.
(34) H. Bietenhard, Das tausendjährige Reich: Eine biblisch-theologische Studie, Zürich: Zwingli, 1955, S.10.